Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und andere Werbemittel

zwischen

der Börsenmedien AG, Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach,

– nachfolgend „Verlag“ genannt –

und

den in § 3 bezeichneten Kunden,

– nachfolgend „Kunde“ genannt –

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) des Verlags in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verlag und dem jeweiligen Kunden hinsichtlich aller Leistungen des Verlags in Bezug auf die Veröffentlichung von Anzeigen, sonstigen Werbemitteln oder technischen Sonderausführungen (nachfolgend insgesamt „Anzeigen“ genannt).
  2. Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen AGB entgegenstehen oder von diesen abweichen, werden von dem Verlag grundsätzlich nicht anerkannt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Verlag ihnen ausnahmsweise ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Geschäftsbedingungen Leistungen an den Kunden erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Bestellung von Anzeigen durch den Kunden kann telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen und stellt ein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Vertrags zwischen dem Kunden und dem Verlag dar. Dieses Angebot kann der Verlag durch eine ausdrückliche Bestätigung in Textform oder durch den Abdruck der Anzeige entsprechend der Bestellung des Kunden annehmen; in letzterem Falle bedarf es keiner ausdrücklichen Annahmeerklärung des Verlags.
  2. Der Verlag behält sich vor, Aufträge oder – im Rahmen eines Auftrags über mehrere Anzeigen – einzelne Abrufe von Anzeigen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form für den Verlag unzumutbar ist oder diese Werbung anderer Personen als des Kunden oder für Dritte enthalten. Die Ablehnung eines Auftrags oder eines Abrufs wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
  3. Die Parteien werden den Inhalt der Anzeigenaufträge, insbesondere die Preise und Konditionen, streng vertraulich behandeln. Dies gilt nicht, wenn eine Offenlegung gesetzlich geregelt ist oder gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist.

§ 3 Kunden

  1. Kunden im Sinne dieser AGB können nur Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB sein.
  2. Die Leistungen des Verlags dürfen nur volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Kunden in Anspruch nehmen. Für eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft dürfen die Leistungen des Verlags nur durch eine unbeschränkt geschäftsfähige, volljährige und vertretungsberechtigte Person beauftragt werden.
  3. Bei Agenturkunden kommt der Vertrag mit der Agentur als Kunde zustande, es sei denn, die Agentur weist vor Vertragsschluss darauf hin, dass die Beauftragung des Verlags im Namen und auf Rechnung eines Agenturkunden erfolgen soll.
  4. Wechselt ein Agenturkunde während des laufenden Vertragsverhältnisses die Agentur, so wird der Verlag sein Einverständnis zur Übertragung des Vertragsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten auf die neue Agentur in Textform erklären.

§ 4 Vertragsdurchführung

  1. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Kosten des Verlags für vom Kunden gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Kunde zu tragen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Druckunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und haftet nicht für Übertragungsfehler. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Kunde verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlags entsprechende Vorlagen für Anzeigen sowie bei Farbanzeigen einen auf Papier gelieferten Farbproof rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern.
  2. Der Kunde sichert zu, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Er trägt ausschließlich die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der gelieferten Werbemittel. Ihm obliegt es auch, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter verletzt werden.
  3. Der Kunde räumt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, spätestens jedoch im Zeitpunkt der Zulieferung, dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art erforderlichen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, zur Umarbeitung, zu Verbreitung, zur öffentlichen Zugänglichmachung, zur Übertragung, zur Sendung, zur Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar örtlich unbegrenzt, zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang, an den von ihm zugelieferten Materialien ein. Zudem gestattet der Kunde dem Verlag, seine Anzeigen online auf den Websites des Verlags und seiner Titel und ggf. als Bestandteil der ePaper-Ausgabe(n) und sonstiger ausgabenbezogener Updates öffentlich zugänglich zu machen sowie offline zu vervielfältigen und zu verbreiten.
  4. Druckunterlagen werden durch den Verlag nur für drei Monate nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt und nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt.
  5. Anzeigen oder auch einzelne Abrufe sind innerhalb eines Jahres seit Vertragsschluss abzurufen, es sei denn, zwischen Verlag und Kunde wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen.
  6. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten („Verbundwerbung“), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Annahmeerklärung des Verlags in Textform. Verbundwerbung berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlags.
  7. Platzierungsvorschriften sind nur gültig, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt werden. Der Verlag behält sich vor, kurzfristig Titelumhefter einzusetzen, die Anzeigenmotive auf den Umschlagseiten abdecken.
  8. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige” oder „Advertorial“ deutlich kenntlich gemacht.
  9. Vom Verlag für den Kunden gestaltete Anzeigenmotive dürfen nur für Anzeigen in den dafür beim Verlag gebuchten Ausgaben verwendet werden. Weitergehende Nutzungsrechte müssen mit dem Verlag gesondert vereinbart werden.
  10. Der Verlag behält sich vor, Erscheinungstermine zu verschieben und die Druckschrift vor dem Erstverkaufstag auszuliefern. Dem Kunden erwachsen daraus keine Ansprüche gegenüber dem Verlag.
  11. Der Verlag liefert dem Kunden einen Anzeigenbeleg oder eine Bestätigung über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt das zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils in der Preisliste des Verlags ausgewiesene Entgelt. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Der Verlag ist berechtigt, die Preisliste jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Preisänderungen für erteilte bzw. laufende Anzeigenaufträge sind wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige angekündigt werden; in diesem Fall kann der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen in Textform nach Zugang der Änderungsmitteilung über die Preiserhöhung den Auftrag kündigen.
  2. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen werden – abhängig vom gebuchten Anzeigen- und Auftragstyp – 2 % Skonto gewährt. Skontoabzug ist nur möglich, wenn alle fälligen Rechnungen ausgeglichen sind; andernfalls werden Zahlungen auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Skontoabzüge werden gegebenenfalls nachgefordert.
  3. Zahlt der Kunde die Rechnung nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, kommt der Kunde gemäß § 286 Abs. 3 BGB in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Rechtsfolgen bestimmen sich im Übrigen nach § 288 BGB. Im Verzugsfall erfolgt die Beitreibung offener Forderungen über ein Inkassobüro oder über einen Rechtsanwalt; die daraus entstehenden Kosten gehen zulasten des Kunden
  4. Sollte der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen, so ist der Verlag berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise bis zur Zahlung der fälligen Beträge oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Der Verlag behält sich außerdem vor, bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden auch während der Laufzeit eines Anzeigenvertrags das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags zum Anzeigenschlusstermin abhängig zu machen.
  5. Handelt eine Agentur auf eigene Rechnung für einen Agenturkunden, tritt die Agentur ihren Zahlungsanspruch gegen den Agenturkunden sicherungshalber an den Verlag ab, der diese Abtretung annimmt. Der Verlag ist berechtigt, diese Sicherungsabtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen, wenn die auftraggebende Agentur sich mit der Begleichung der Rechnung des Verlags mindestens 30 Tage in Verzug befindet.
  6. Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Verlag schriftlich anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.
  7. Stornierungen von Anzeigenaufträgen nach Anzeigenschluss der jeweiligen Anzeige werden vom Verlag mit 25 % des jeweiligen Bruttorechnungsbetrags dem Kunden gegenüber berechnet, wobei der Kunde den Nachweis führen kann, dass dem Verlag ein geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist.
  8. Zahlungen sind spesenfrei auf das in der Rechnung benannte Konto zu leisten.

§ 6 Nachlasserstattung und Mittlungsvergütung

  1. Wird ein Auftrag aus Gründen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht. Der Kunde hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen entsprechenden Rabatt.
  2. Die vom Verlag an die Agentur gewährte Mittlungsvergütung darf an den Agenturkunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Die Agenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Agenturkunden an die Preisliste des Verlags zu halten.

§ 7 Gewährleistung

  1. Vereinbart ist die nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
  2. Geringe Farb- und Tonwertabweichungen sind durch das Druckverfahren bedingt. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch übersandt. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
  3. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, so hat der Kunde Anspruch auf Minderung oder Schaltung einer einwandfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Eine Abweichung von der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit liegt insbesondere nicht vor bei geringfügigen Farb- und Tonwertschwankungen, bei Abweichungen in der Farbwiedergabe aufgrund von Unterschieden in der Papierqualität, oder bei geringen Passerdifferenzen.
  4. Ein Anspruch auf Minderung besteht nicht, wenn der Kunde bei wiederholt erscheinenden Anzeigen nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist.
  5. Der Verlag hat darüber hinaus das Recht, eine Ersatzanzeige zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des geschlossenen Vertrags und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht, oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
  6. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht mangelfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Minderung oder Kündigung des Anzeigenauftrags. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige ist die Kündigung des Anzeigenauftrags ausgeschlossen.
  7. Reklamationen müssen gegenüber dem Verlag unverzüglich geltend gemacht werden.
  8. Aus einer Auflageminderung besteht bei einem Vertrag über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die Garantieauflage im Umfang gemäß § 7 Abs. 9 dieser AGB unterschritten wird. Garantieauflage ist die in der Preisliste oder auf andere Weise ausdrücklich als solche bezeichnete Garantieauflage oder, wenn eine solche nicht bezeichnet ist, 90% der durchschnittlich verkauften Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres.
  9. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 200.000 Exemplaren 10 v. H. beträgt. Eine Auflagenminderung aus in § 7 Abs. 11 dieser AGB genannten Gründen bleibt unberücksichtigt.
  10. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Verlag den Kunden von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten oder kündigen konnte.
  11. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalen Arbeitskampfs, rechtswidriger Beschlagnahme, von Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung oder ähnlicher Einwirkungen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage durch den Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Auslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die tatsächlich ausgelieferten Auflage zur Garantieauflage steht.
  12. Der Verlag behält sich vor, aus aktuellem Anlass Erscheinungstermine zu verschieben. Der Verlag behält sich weiterhin vor, die Zeitschrift/Zeitung vor dem Erstverkaufstag auszuliefern. Dem Kunden erwachsen daraus keinerlei Ansprüche gegenüber dem Verlag.
  13. Sollte ein in § 7 Abs. 11 genanntes Ereignis für mehr als 30 Tage andauern, haben der Verlag und der Kunde das Recht, durch Erklärung des Rücktritts gegenüber der jeweils anderen Partei mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Ansprüche auf Ersatz etwaiger Schäden oder Verluste bestünden.
  14. Ferner gelten die besonderen Bestimmungen zur Haftung gemäß § 8 dieser AGB.
  15. Es wird seitens des Verlags keine Garantie für einen Konkurrenzausschluss gewährleistet.

§ 8 Haftung

  1. Der Verlag haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  2. Für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verlag ebenso nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Der Verlag haftet ferner unbeschränkt im Umfang einer von ihm übernommenen Garantie.
  4. Der Verlag haftet für leichte bzw. einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist, sog. Kardinalpflicht. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut bzw. vertrauen darf. Soweit aber die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig erfolgte und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geführt hat, sind Ansprüche auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  5. Eine weitergehende Haftung trifft den Verlag nicht.
  6. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Verlags.
  7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern sich eine zwingende verschuldensunabhängige Haftung aus dem Gesetz ergibt.
  8. Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Daten frei von Computerviren und anderer Schadsoftware sind. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand zu entsprechen haben und die Dateien vor Übermittlung an den Verlag auf Schadsoftware zu überprüfen. Entdeckt der Kunde auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage des Verlags) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadenersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind.

§ 9 Sprache

Diese AGB werden ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

§ 10 Änderung der AGB

  1. Der Verlag ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
  2. Über Änderungen und Anpassungen der AGB informiert der Verlag den Kunden rechtzeitig und räumt diesem die Möglichkeit ein, die AGB zu prüfen. Informationen zu Änderungen und Anpassungen der AGB erhält der Kunde schriftlich, per E-Mail oder in einer sonst geeigneten Art und Weise.
  3. Die Änderungen und Anpassungen gelten als genehmigt und für das bestehende Vertragsverhältnis als bindend, wenn der Kunde ihnen nicht per E-Mail, Telefax oder schriftlich gegenüber dem Verlag widerspricht. Der Widerspruch des Kunden muss bei dem Verlag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Mitteilungsschreibens eingegangen sein. Der Kunde wird in der Information zu den Änderungen und Anpassungen auf diese Rechtsfolge besonders hingewiesen.
  4. Sofern der Kunde fristgerecht widerspricht, hat der Verlag das Recht, dem Kunden fristlos zu kündigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen und Anpassungen nicht, so werden diese mit Ablauf der in Abs. 3 genannten Frist wirksam.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder sonst undurchführbar sein, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Falle nicht vorhergesehener Regelungslücken. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist, fehlt oder nichtig ist, tritt an ihre Stelle die jeweilige gesetzliche Regelung.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Diese AGB sowie alle Geschäftsbeziehungen zwischen Verlag und Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder mit Verträgen zwischen Verlag und Kunden stehenden Ansprüche und Streitigkeiten ist, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung rechtlich zulässig ist, der Sitz des Verlags.